Von der 80er zur 125er
Zwischen dem Jahr 1980 und dem Dezember 1998 wurde zum Führen von Leichtkrafträdern mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h ein Führerschein der Klasse 1b benötigt. Der maximal erlaube Hubraum wurde auf 80cm³ begrenzt. Umgangssprachlich trug die Führerscheinklasse die Bezeichnung „Achtziger-Führerschein“ bzw. „80er-Führerschein.
Unter den Jugendlichen waren deutsche Modelle wie Zündapp, Hercules, Kreidler und japanische Yamaha und Honda beliebt. Die Roller mit 80cc wurden später ebenfalls angeboten. Die meisten 80er waren lüftgekühlte Zweitakter. Später gab es auch wassergekühlte Motoren.
Vor dem 1980 gab es mit 16 Jahren die Möglichkeit zwei Führerscheine für einen Leichtkraftrad zu machen. Bei dem ersten Führerschein war die Geschwindigkeit auf 40 km/h begrenzt. Bei den zweiten der Hubraum auf 50cm³, dafür aber mit unbegrenzter Geschwindigkeit. Es gab damals auch noch keine Helmpflicht.

Ab dem 01 Januar 1999 wurde der 1b Führerschein auf die Klasse A1 umgestellt. Der Hubraum wurde auf 125cm³ erweitert. Die Geschwindigkeit blieb auf 80km/h begrenzt. Allerdings nur noch bis zum erreichen des achtzehnten Lebensjahres. Ab 18 ist die Geschwindigkeit unbegrenzt. Die maximal erlaubte Leistung ist 11kW bzw. 15PS.
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